Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die fünfte Klasse des Oberstufenrealgymnasiums sind in folgenden Fällen ohne Aufnahmeprüfung gegeben:
Für die AHS:
Positiver Abschluss der 4. Klasse
Für die HS:
positive Beurteilung in der höchsten Leistungsgruppe oder keine schlechtere Beurteilung als Gut in der mittleren Leistungsgruppe und in allen übrigen Gegenständen (ohne Leistungsgruppen) keine schlechtere Beurteilung als Befriedigend
oder
Beschluss der Klassenkonferenz über die Eignung für eine höhere Schule
In allen übrigen Fällen sind für Hauptschüler Aufnahmeprüfungen abzulegen.
Diese Prüfungen sind in Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich und, falls schriftlich negativ, auch mündlich, in allen übrigen Gegenständen nur mündlich abzulegen.
Entscheidend für die Erfüllung der Bedingungen sind die Jahresnoten der 4. Klasse .
Diese Noten werden uns von der Hauptschule bzw. AHS gemeldet.
Die Aufnahmeprüfungen finden in der Regel Anfang Juli statt.
Auszug aus den Gesetzes- bzw. Verordnungsstellen über Aufnahmeprüfungen:
Schulorganisationsgesetz §40 Abs.3:
Schüler der Hauptschule, deren Jahreszeugnis für die 4. Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der höchsten Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als "Gut" und in den übrigen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist, die nicht schlechter als "Befriedigend" ist, sind berechtigt, am Beginn des folgenden Schuljahres in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule überzutreten. Aufnahmebewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen; eine Aufnahmeprüfung entfällt, sofern das Jahreszeugnis die Feststellung enthält, dass die Schulstufe "mit ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen wurde.