8. Klasse ohne Semestereinteilung

 

Die 8. Klasse wird ohne Semestereinteilung geführt.

Bedingt durch die Reifeprüfung hat die 8. Klasse ein sehr verkürztes Schuljahr;

  • Durch die Aufhebung der Semestergliederung werden die Schüler/innen weniger stark belastet. Unnötiger Prüfungsstress fällt weg.
  • Die Wochen vor dem herkömmlichen Semesterschluss können für den Unterricht intensiver und besser genützt werden.
  • Eine kontinuierliche Leistungsbeurteilung über einen längeren Zeitraum wird möglich. 
    Die Planung der Schularbeiten kann optimal vorgenommen werden.

Anzahl und Umfang der Schularbeiten (zwei zweistündige, eine dreistündige) bleiben gleich.

  • Das Frühwarnsystem setzt bereits Anfang Dezember ein.
  • Nicht zuletzt kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung

 

Es werden daher folgende Änderungen bestehender Gesetze bzw. Verordnungen nötig:

  • Schulzeitgesetz: §2,2,1-. 
    Das Unterrichtsjahr der 8. Klasse weist keine Semestergliederung auf. Es beginnt mit dem ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag vor Beginn der Klausurprüfungen.
  • Schulunterrichtsgesetz: § 19,4: 
    Ergänzung: Das Frühwarnsystem für die 8. Klasse setzt Anfang Dezember ein.
  • Vdg. Leistungsbeurteilung: § 8,5: 
    Da der Schwerpunkt der Arbeit in Fächern ohne Klausurarbeiten auf eine optimale Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung zielt, soll die mögliche Gesamtzeit der Tests jene eines Semesters nicht überschreiten.