8. Klasse ohne Semestereinteilung
Die 8. Klasse wird ohne Semestereinteilung geführt.
Bedingt durch die Reifeprüfung hat die 8. Klasse ein sehr verkürztes Schuljahr;
- Durch die Aufhebung der Semestergliederung werden die Schüler/innen weniger stark belastet. Unnötiger Prüfungsstress fällt weg.
- Die Wochen vor dem herkömmlichen Semesterschluss können für den Unterricht intensiver und besser genützt werden.
- Eine kontinuierliche Leistungsbeurteilung über einen längeren Zeitraum wird möglich.
Die Planung der Schularbeiten kann optimal vorgenommen werden.
Anzahl und Umfang der Schularbeiten (zwei zweistündige, eine dreistündige) bleiben gleich.
- Das Frühwarnsystem setzt bereits Anfang Dezember ein.
- Nicht zuletzt kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung
Es werden daher folgende Änderungen bestehender Gesetze bzw. Verordnungen nötig:
- Schulzeitgesetz: §2,2,1-.
Das Unterrichtsjahr der 8. Klasse weist keine Semestergliederung auf. Es beginnt mit dem ersten Schultag und endet mit dem letzten Schultag vor Beginn der Klausurprüfungen.
- Schulunterrichtsgesetz: § 19,4:
Ergänzung: Das Frühwarnsystem für die 8. Klasse setzt Anfang Dezember ein.
- Vdg. Leistungsbeurteilung: § 8,5:
Da der Schwerpunkt der Arbeit in Fächern ohne Klausurarbeiten auf eine optimale Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung zielt, soll die mögliche Gesamtzeit der Tests jene eines Semesters nicht überschreiten.